Illustration zum Thema Miete / Wohnungen / Wohnbau / Mietpreise / Eigentum / Immobilien / Leerstand / Leerstandsabgabe
APA/GEORG HOCHMUTH
APA/GEORG HOCHMUTH
Leerstandsabgabe

Bregenz gewährt sich selbst Ausnahme

Seit zwei Jahren können Vorarlbergs Gemeinden Zweitwohnsitzabgaben einheben. Die Landeshauptstadt Bregenz hat ihre eigenen Wohnungen jedoch von der Leerstandsabgabe ausgenommen. Das Landesverwaltungsgericht hat die Sache an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zur Prüfung weitergeleitet.

Die Novelle des Vorarlberger Zweitwohnungsabgabegesetzes ermöglicht Vorarlbergs Gemeinden die Einhebung der Leerstandsabgabe auf leerstehende Wohnungen bzw. auf Wohnungen ohne Hauptwohnsitzmeldung. Für die Zweitwohnsitzabgabe gibt es jedoch einige gesetzliche Ausnahmen, zum Beispiel für Campingwägen oder Wohnungen, die für mehrere Monate an Feriengäste vermietet werden.

Wohnungen der Stadt fallen nicht unter die Abgabe

Die Stadt Bregenz hat aber eine zusätzliche Ausnahme geschaffen – und zwar für sich selbst. Wohnungen, die der Stadt gehören, fallen nicht unter die Abgabe. Im Gesetz steht dies jedoch nicht. Zudem berechnet die Stadt auch die Wohnungsflächen anders als im Gesetz vorgesehen. Der Verfassungsgerichtshof muss nun klären, ob die Bregenzer Verordnung über den erlaubten Rahmen hinausgeht und deshalb aufzuheben ist.

Auslöser war laut Wirtschaftspresseagentur (wpa) eine Beschwerde eines Eigentümers von zwei Wohnungen in Bregenz, der sich nach dem Erhalt des Leerstandsabgabe-Bescheids der Stadt an das Landesverwaltungsgericht (LVwG) gewendet hat, das hat die Landeshauptstadt auf Nachfrage der Wirtschaftspresseagentur bestätigt. Dort hat er Recht bekommen. Gleichzeitig hat das Landesverwaltungsgericht von sich aus die städtische Verordnung bzw. diverse Punkte davon an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zur Prüfung weitergeleitet.

Eigentümervereinigung: „Fatales Signal“

Für die Vorarlberger Eigentümervereinigung ist das Vorgehen der Landeshauptstadt ein „fatales Signal“ an private Immobilienbesitzer. „Eine Stadt mit einem SPÖ-Bürgermeister gönnt sich selbst solche Priviligien, während sie private Wohnungseigentümer zu einer Leerstandsabgabe verdonnert“, so Markus Hagen, Präsident der Vorarlberger Eigentümervereinigung, gegenüber der Wirtschaftspresseagentur.